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Konferenz zum Abschluss der ersten Phase der vorbereitenden Maßnahmen für eine Kindergarantie

Preparatory Action for a Child Guarantee

Am 17.th Februar nahm die EUD an der "Konferenz zum Abschluss der ersten Phase der vorbereitenden Maßnahme für eine Kindergarantie" teil. "Die Konferenz fand in Brüssel statt.

2017 forderte das Europäische Parlament (EP) die Europäische Kommission auf, im Rahmen einer vorbereitenden Maßnahme die Durchführbarkeit einer möglichen "Kindergarantie" für Kinder in prekären Situationen zu prüfen, die in der Entschließung des EP vom 24. November 2015 zum Abbau von Ungleichheiten mit besonderem Schwerpunkt auf Kinderarmut gefordert wurde. Die Europäische Kommission hat im Rahmen dieser vorbereitenden Maßnahme eine Durchführbarkeitsstudie für eine Kindergarantie erstellt. In der Studie wurde untersucht, wie sichergestellt werden kann, dass die am stärksten benachteiligten Kinder in der EU - Kinder, die in prekären Familienverhältnissen leben, Kinder mit Migrationshintergrund, Kinder in alternativer Betreuung und Kinder mit Behinderungen - Zugang zu fünf wichtigen Sozialleistungen haben: angemessene Ernährung, kostenlose Bildung, kostenlose Gesundheitsversorgung, angemessener Wohnraum und kostenlose frühkindliche Bildung und Betreuung.

Mit der Konferenz wurde die erste Phase der vorbereitenden Maßnahme abgeschlossen. Sie war eine ausgezeichnete Gelegenheit, die Ergebnisse der Durchführbarkeitsstudie für eine Kindergarantie vorzustellen. Die Diskussionen auf dieser Konferenz werden in den Abschlussbericht der Durchführbarkeitsstudie einfließen.

Die EUD wird die Entwicklungen bei der Umsetzung der Kindergarantie weiterhin aufmerksam verfolgen.

Mehr Informationen:  https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1428&langId=en

Alle Veröffentlichungen von 2022 bis 2026 werden im Rahmen des Programms Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte (CERV) der Europäischen Kommission kofinanziert und erstellt.

Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die des Autors/der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder des CERV-Programms der Europäischen Kommission wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können für sie verantwortlich gemacht werden.

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