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Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen über den CRPD-Ausschuss der Vereinten Nationen hinaus

EUD-Webinar

Am 23.rd Im Juni organisierte die EUD ein Webinar, in dem die EUD darauf hinwies, dass es eine Reihe von UN-Vertragsorganen, Agenturen und Fonds gibt, mit denen die EUD-Mitglieder zusammenarbeiten müssen, um die systematische und bereichsübergreifende Einbeziehung von Gehörlosen in die UN-Menschenrechtsschutzmechanismen sicherzustellen.

Während des Webinars betonte die EUD beispielsweise, dass es für die Befürworter der Rechte gehörloser Frauen unerlässlich ist, sich mit dem Ausschuss des Übereinkommens der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (UN CEDAW) auseinanderzusetzen. Gehörlose Frauen müssen sinnvoll in den Prozess der Umsetzung des UN CEDAW einbezogen werden, um sicherzustellen, dass ihre Ansichten und Perspektiven sichtbar sind, wenn sie sich für einen stärkeren Schutz vor Diskriminierung oder vor geschlechtsspezifischer Gewalt einsetzen. Das Webinar ermutigte auch die nationalen Gehörlosenverbände in ganz Europa, engere Beziehungen zu UN-Einrichtungen wie dem Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) und dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) zu knüpfen.

Alle Veröffentlichungen von 2022 bis 2026 werden im Rahmen des Programms Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte (CERV) der Europäischen Kommission kofinanziert und erstellt.

Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die des Autors/der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder des CERV-Programms der Europäischen Kommission wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können für sie verantwortlich gemacht werden.

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