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Jedes Jahr am 11. Februar begeht die Europäische Union den Tag der einheitlichen Notrufnummer 112.

Im Dezember 2020 veröffentlichte die Europäische Kommission den Bericht über die Wirksamkeit der Umsetzung der europäischen Notrufnummer 112, der dem Europäischen Parlament und dem Rat im Einklang mit dem Europäischen Kodex für elektronische Kommunikation vorgelegt wurde. Die Kommission sammelt seit 2007 Daten über die Umsetzung der Notrufnummer 112. Dieser Bericht ist der erste, mit dem sie der im Kodex festgelegten Verpflichtung nachkommt, dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht vorzulegen. Die Kommission wird dem Europäischen Parlament und dem Rat alle zwei Jahre Bericht erstatten.

Die Europäische Kommission kommt zu dem Schluss, dass Endnutzer mit Behinderungen keinen völlig gleichwertigen Zugang zu Notdiensten haben, insbesondere beim Roaming. Wenn diese Endnutzer nicht in der Lage sind, die 112 anzurufen, müssen sie auf national fragmentierte Lösungen zurückgreifen. Dieser Zustand steht im Gegensatz zur Verfügbarkeit der harmonisierten einheitlichen europäischen Notrufnummer 112 für andere Endnutzer und stellt eine erhebliche Lücke in der Erreichbarkeit von Notdiensten dar. Die Endnutzer im Roaming haben nicht immer Zugang zu den Notdiensten, die in den besuchten Mitgliedstaaten gewährleistet sind, und sie werden nicht über die verfügbaren Zugangsmöglichkeiten informiert.

Die Europäische Kommission weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen umsetzen und durchführen müssen, um die Anforderungen des EECC und insbesondere Artikel 109 über die Notrufkommunikation und die einheitliche europäische Notrufnummer zu erfüllen. Alle Endnutzer, einschließlich Endnutzer mit Behinderungen, sollten unabhängig von ihrem Aufenthaltsort in der Europäischen Union in der Lage sein, effektiv Hilfe von Notdiensten anzufordern und zu erhalten 

Um dies zu ermöglichen, müssen die Mitgliedstaaten eine genaue Anruferlokalisierung für alle Endnutzer und gleichwertige Zugangsmöglichkeiten für Endnutzer mit Behinderungen einrichten, auch für solche, die in einen anderen EU-Mitgliedstaat reisen.

Die Mitgliedstaaten sollten ihre Notrufsysteme aufrüsten, um sicherzustellen, dass sie für das digitale Zeitalter geeignet sind. Die alten Notrufsysteme sind noch nicht in der Lage, Notrufe zu bearbeiten und zu verarbeiten, die für Endnutzer mit Behinderungen wirklich zugänglich sind. Der Einsatz moderner Echtzeit-Text- und Total-Conversation-Systeme erfordert die Aufrüstung der Notrufzentralen zu einem reinen IP-Netz miteinander verbundener Notrufzentralen, die IP-basierte Notrufe angemessen weiterleiten und verarbeiten können.

Möchten Sie sich mit einem Anwalt zusammenschließen, um dies zu erreichen? Die EUD hat ein Toolkit entwickelt, in dem erklärt wird, wo man anfangen kann: https://www.www.eud.eu/news/training/eud-toolkit-european-electronic-communications-code/ 

Hier finden Sie einen Überblick über die alternativen Zugangsmöglichkeiten für Endnutzer mit Behinderungen, die derzeit in der EU eingesetzt werden: https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/news/2020-report-effectiveness-implementation-european-emergency-number-112

Alle Veröffentlichungen von 2022 bis 2026 werden im Rahmen des Programms Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte (CERV) der Europäischen Kommission kofinanziert und erstellt.

Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die des Autors/der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder des CERV-Programms der Europäischen Kommission wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können für sie verantwortlich gemacht werden.

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