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Neue Mobilfunk-Roaming-Gebühren

EUD

Obergrenzen für das Roaming von Mobiltelefonen treten in Kraft

Gestern sind neue EU-Grenzwerte in Kraft getreten, die den Betrag, den Mobilfunkanbieter für die Datennutzung oder den Versand von SMS im Ausland berechnen können, verringern. Dabei geht es vor allem um das Roaming im Ausland, wenn Sie innerhalb der EU und nicht in Ihrem eigenen Land reisen.

Mit der Einführung dieses Gesetzes wird verhindert, dass die Menschen im Ausland horrende Mobilfunkrechnungen erhalten. Da die Tarife zu hoch waren, wurden die Roaming-Gebühren durch das EU-Gesetz gedeckelt.

Siehe die Änderungen von Juni 2013 bis Juli 2013 für das Vereinigte Königreich.

Neue Preisobergrenzen für Mobilfunk-Roaming

 Sommer 2012  Sommer 2013
Surfen im Internet  70 Cent pro MB 45 Cent pro MB
Anrufe tätigen  29 Cents pro Minute 24 Cents pro Minute
Entgegennahme eines Anrufs 8 Cents pro Minute 7 Cents pro Minute
Versenden einer SMS 9 Cent pro SMS 8 Cent pro SMS

Seit dem gestrigen EU-Beitritt Kroatiens steht das Land jedoch vor der größten Veränderung für diejenigen, die Kroatien besuchen oder mit einem kroatischen Vertrag in andere EU-Länder reisen. Siehe das Beispiel für Reisende:

Reisende nach Kroatien sehen größte Veränderung

Während einer einwöchigen Reise verwendete Daten Juni 2013 Datengebühren  Juli 2013 Datengebühren
Fünfmalige Überprüfung einer Karte € 30 € 2.25
Jeden Tag eine halbe Stunde lang die Konten in den sozialen Medien checken € 210 € 15.75
Täglich ein Foto hochladen € 84 € 6.30
Versenden einer E-Mail pro Tag € 0.84 € 0.06
GESAMT € 324.84 € 24.36

Dies ist der Moment, in dem die Reisenden feststellen, dass sie nach Anrufen und der Nutzung von Datenanwendungen, wie z. B. Karten, während ihrer Abwesenheit hohe Rechnungen haben. Im Jahr 2014 werden die Preise weiter gesenkt.

Lesen Sie mehr darüber: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-11-814_en.htm

Volle Roaming-Tarife: https://ec.europa.eu/digital-agenda/node/90

Alle Veröffentlichungen von 2022 bis 2026 werden im Rahmen des Programms Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte (CERV) der Europäischen Kommission kofinanziert und erstellt.

Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die des Autors/der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder des CERV-Programms der Europäischen Kommission wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können für sie verantwortlich gemacht werden.

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