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Präsentation des Berichts "Assistive Technologien für Menschen mit Behinderungen".

Presentation of the report "Assistive technologies for people with disabilities"

Am 21.st März nahm die EUD an der Präsentation des Berichts "Assistive Technologien für Menschen mit Behinderungen" teil. Die Präsentation fand während der Sitzung des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten im Europäischen Parlament statt. Der Bericht enthält die wichtigsten Erkenntnisse aus dem Projekt STOA (Science and Technology Options Assessment) "Assistive technologies for the inclusion of people with disabilities in society, education and jobs". Der Bericht wurde für die Mitglieder und Mitarbeiter des Europäischen Parlaments erstellt und richtet sich an diese als Hintergrundmaterial, das sie bei ihrer parlamentarischen Arbeit unterstützt. Der Bericht konzentriert sich auf die unterstützenden Technologien (ATs), die die funktionalen Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen verbessern sollen.

Der Bericht gibt einen Überblick über den rechtlichen Kontext auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene. Der Bericht hebt das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD) und das Konzept der angemessenen Vorkehrungen hervor. In der CRPD bedeutet "angemessene Vorkehrungen", dass Änderungen und Anpassungen vorgenommen werden, um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt behandelt werden können, ohne dass dem Arbeitgeber eine unverhältnismäßige oder unangemessene Belastung auferlegt wird, deren Verweigerung als eine Form der Diskriminierung angesehen wird. Auf EU-Ebene wird die CRPD durch die Europäische Behindertenstrategie (EDS) umgesetzt. In einem Bericht über die Umsetzung der EDS, der vom EMPL-Ausschuss im Oktober 2017 angenommen wurde, wird eine umfassende Umsetzung der CRPD gefordert, wobei die Rolle von Hilfsmitteln für die Informationsgesellschaft in Bildung und Beschäftigung hervorgehoben und die EU-Institutionen ermutigt werden, die Zugänglichkeit ihrer Sitzungen durch aktuelle Hilfsmittel für die Informationsgesellschaft zu verbessern und die Entwicklung von Hilfsmitteln für die Informationsgesellschaft zu überwachen, um die Zugänglichkeit in Zukunft zu verbessern. Darüber hinaus ist die Nichtdiskriminierung von Menschen mit Behinderungen Teil der europäischen Säule sozialer Rechte.

Darüber hinaus beschreibt der Bericht die derzeit verfügbaren Hilfsmittel für gehörlose und hörgeschädigte Menschen. Diese ATs werden in drei Kategorien eingeteilt: Hören, Alarmierung und Kommunikation. Zu den Technologien in der Kategorie Hören gehören Hörgeräte, Cochlea-Implantate, Hörhilfen und Produkte zur persönlichen Schallverstärkung. Alarmierende Technologien für Gehörlose sind so konzipiert, dass sie den Benutzer durch Vibration, Licht oder eine Kombination aus beidem auf bestimmte Ereignisse aufmerksam machen. Die dritte Kategorie sind Kommunikationstechnologien, die eine Reihe von Tastaturen, Videotechnologien, Touchscreens und Hilfsmitteln zur Übersetzung von Sprache, Text und Gebärden einsetzen. Diese können für persönliche oder telekommunikative Interaktionen verwendet werden. Verbesserte Versionen dieser Technologien befinden sich in der Entwicklung. So befinden sich beispielsweise fortschrittliche Hirnstammimplantate in der Entwicklung, die das Innenohr und den Hörnerv umgehen und die Hirnstammneuronen direkt stimulieren können. Auch die Integration der Gebärdensprache in ein Übersetzungsinstrument ist in der Entwicklung. In dem Bericht wird hervorgehoben, dass solche Entwicklungen wirksam mit neuen Schnittstellen wie Augmented-Reality-Brillen kombiniert werden könnten.

Der Bericht ist hier verfügbar:

http://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/IDAN/2018/603218/EPRS_IDA(2018)603218_EN.pdf

Alle Veröffentlichungen von 2022 bis 2026 werden im Rahmen des Programms Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte (CERV) der Europäischen Kommission kofinanziert und erstellt.

Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die des Autors/der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder des CERV-Programms der Europäischen Kommission wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können für sie verantwortlich gemacht werden.

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