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Öffentliche Anhörung zur Gestaltung der EU-Agenda für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2020-2030

Public Hearing on Shaping the EU Agenda for Disability Rights 2020-2030

Am 21.st Oktober nahm die EUD an der vom Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) veranstalteten öffentlichen Anhörung zur neuen EU-Agenda für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2020 - 2030 teil. Während der Anhörung untersuchten die Teilnehmer, welche Lehren aus der aktuellen EU-Behindertenstrategie 2010-2020 gezogen werden können und was in der nächsten EU-Agenda für die Rechte von Menschen mit Behinderungen für den Zeitraum 2020-2030 geändert oder verbessert werden könnte.

Der politische Assistent der EUD, Frankie Picron, hob hervor, dass gehörlose Europäer bei der Ausübung der Freizügigkeit in der EU immer noch auf viele Hindernisse stoßen. Er betonte, dass die Agenda für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2020 - 2030 dieses Thema unbedingt einbeziehen und sicherstellen sollte, dass alle Menschen in der EU ihre Freizügigkeit genießen können. Er betonte auch, dass die Agenda für die Rechte von Menschen mit Behinderungen eine bessere Datenerfassung über die verschiedenen Gruppen von Menschen mit Behinderungen beinhalten sollte, da es derzeit an Daten über Gehörlose in der EU fehlt. 

Die EUD fordert alle auf, die Umfrage auszufüllen und zu bewerten, ob die aktuelle EU-Behindertenstrategie 2010-2020 zu geeigneten Strategien und Maßnahmen auf EU-Ebene geführt hat, wie sie die Umsetzung des UN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNCRPD) in der EU beeinflusst hat und was in der neuen Europäischen Agenda für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2020-2030 behandelt werden sollte.

Alle Veröffentlichungen von 2022 bis 2026 werden im Rahmen des Programms Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte (CERV) der Europäischen Kommission kofinanziert und erstellt.

Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die des Autors/der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder des CERV-Programms der Europäischen Kommission wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können für sie verantwortlich gemacht werden.

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