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Verstärkung der Jugendgarantie

Youth Guarantee

Auf der 2und März nahm die EUD an einer Sitzung des strategischen Dialogs zur Stärkung der Jugendgarantie bei der Europäischen Kommission teil. Mit der Jugendgarantie verpflichten sich alle Mitgliedstaaten, dafür zu sorgen, dass alle jungen Menschen unter 25 Jahren innerhalb von vier Monaten, nachdem sie arbeitslos geworden sind oder ihre formale Ausbildung beendet haben, ein qualitativ hochwertiges Angebot für eine Beschäftigung, eine weiterführende Ausbildung, eine Lehrstelle oder ein Praktikum erhalten.

Während des Treffens erklärte die Europäische Kommission, dass sie plant, im zweiten Quartal 2020 einen Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur verstärkten Jugendgarantie vorzulegen. Der strategische Dialog war Teil einer Reihe von gezielten Konsultationen mit den verschiedenen Interessengruppen. Ziel der Europäischen Kommission war es, Meinungen darüber einzuholen, wie der derzeitige politische Rahmen der Jugendgarantie am besten verbessert werden könnte. 

Kleinere Diskussionen fanden in vier Gruppen statt, und die wichtigsten Vorschläge wurden dann in der Plenarsitzung vorgetragen. Die EUD nutzte die Gelegenheit, um zu betonen, dass verschiedene Arten der Zugänglichkeit in Betracht gezogen werden müssen und dass die Frage der Koordinierung der Unterstützung für Menschen mit Behinderungen bestehen bleibt und angegangen werden muss (z. B. wer für die Gewährleistung der Zugänglichkeit verantwortlich ist und wer die verschiedenen Kosten tragen sollte).

Alle Veröffentlichungen von 2022 bis 2026 werden im Rahmen des Programms Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte (CERV) der Europäischen Kommission kofinanziert und erstellt.

Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die des Autors/der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder des CERV-Programms der Europäischen Kommission wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können für sie verantwortlich gemacht werden.

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