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Bericht über die Umsetzung der EU-Strategie für Menschen mit Behinderungen

EUD

Am 28.th Im September nahm die EUD an der Sitzung des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) im Europäischen Parlament teil, wo der Bericht über die Umsetzung der EU-Strategie für Menschen mit Behinderungen diskutiert wurde. Die Europäische Strategie für Menschen mit Behinderungen 2010-2020 baut auf der UN-Behindertenrechtskonvention auf und zielt darauf ab, auf europäischer Ebene Maßnahmen in acht vorrangigen Bereichen zu ergreifen: Zugänglichkeit, Teilhabe, Gleichstellung, Beschäftigung, allgemeine und berufliche Bildung, Sozialschutz, Gesundheit und externe Maßnahmen.

Derzeit arbeitet das Europäische Parlament an einem Bericht über die Umsetzung der Europäischen Strategie für Menschen mit Behinderungen. Die Berichterstatterin des Berichtsentwurfs, Helga Stevens, hat den Berichtsentwurf in vier Teile gegliedert. Der erste Teil: "Schlüsselbereiche für Maßnahmen" folgt der Struktur der Strategie für Menschen mit Behinderungen und formuliert Empfehlungen zu den acht Schwerpunktbereichen der Strategie. Die anderen Teile befassen sich mit den Verpflichtungen innerhalb der EU-Institutionen und den Lücken im Fortschrittsbericht im Vergleich zu den abschließenden Beobachtungen. Der letzte Teil gibt einen Ausblick auf die neue Strategie 2030, die nach dem Auslaufen der aktuellen Strategie im Jahr 2020 veröffentlicht werden soll. Zweck der Sitzung war die Prüfung von 426 Änderungsanträgen, die von den Mitgliedern des Europäischen Parlaments zum Entwurf des Berichts von Helga Steven über die Umsetzung der Europäischen Strategie für Menschen mit Behinderungen eingereicht wurden, der im November 2017 veröffentlicht werden soll.

Während der Diskussion ermutigte Helga Stevens die Mitglieder des Europäischen Parlaments, dem Bericht Nachdruck zu verleihen und der Europäischen Kommission konkrete Leitlinien und Ziele zu geben, wie die Europäische Behindertenstrategie nach 2020 weitergeführt werden kann und wie alle Menschen mit Behinderungen in Europa davon profitieren können. Die Berichterstatterin betonte, dass ihre Änderungsanträge zum Bericht in enger Absprache und Zusammenarbeit mit Behindertenorganisationen ausgearbeitet wurden, wobei nicht nur die allgemeine Ansicht des Europäischen Behindertenforums (EDF), sondern auch die Ansichten der Mitgliedsorganisationen des EDF wie der EUD berücksichtigt wurden. Bereits im Juli 2017 hat die EUD ihren Beitrag zu diesem Bericht geleistet. Frau Stevens betonte, dass sie sich im Berichtsentwurf zur Umsetzung der EU-Behindertenstrategie besonders auf europäische Initiativen konzentriere, mit denen die EU Einfluss nehmen und ihren Mehrwert für ihre Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen zeigen könne. So wird im aktuellen Entwurf des Berichts über die Umsetzung der Europäischen Strategie für Menschen mit Behinderungen hervorgehoben, dass das Programm Erasmus+ dringend CRPD-konform werden muss, indem angemessene Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen getroffen werden. Ein weiteres Beispiel ist der Europäische Behindertenausweis, der ähnlich wie der Europäische Parkausweis zu einer langfristigen Initiative werden sollte. Die Berichterstatterin betonte, dass sie sich darauf konzentriert, einen konkreten und nachhaltigen Bericht mit klaren Zielen zu erstellen, was getan werden muss, um die Europäische Behindertenstrategie zu verwirklichen. Ein nützlicher und zielgerichteter Bericht muss der Europäischen Kommission vorgelegt werden.

Auch andere Mitglieder des Europäischen Parlaments äußerten ihre Ansichten. Nach Ansicht von Marek Plura muss der Bericht betonen, dass die EU-Mittel angemessen eingesetzt werden müssen, damit die Europäische Behindertenstrategie allen Europäern mit Behinderungen zugute kommt. A. Kosa hob hervor, dass verschiedene Projekte und Programme, wie das InSIgn-Projekt, bereits existieren, so dass der Bericht dazu anregen sollte, diese zu realisieren.

Die EUD wird den Bericht über die Umsetzung der Europäischen Strategie für Menschen mit Behinderungen weiterverfolgen. Wir werden an den nächsten Sitzungen über den Bericht im Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) Ende Oktober und November 2017 teilnehmen.

Alle Veröffentlichungen von 2022 bis 2026 werden im Rahmen des Programms Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte (CERV) der Europäischen Kommission kofinanziert und erstellt.

Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die des Autors/der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder des CERV-Programms der Europäischen Kommission wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können für sie verantwortlich gemacht werden.

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