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Das Europäische Parlament hat eine Entschließung zur Gebärdensprache und zu Gebärdensprachdolmetschern angenommen

The European Parliament approved on a resolution on sign language and sign language interpreters

Am 23.rd November stimmte das Europäische Parlament über eine Entschließung zur Gebärdensprache und zu Gebärdensprachdolmetschern ab, die von mehreren Mitgliedern des Europäischen Parlaments verfasst wurde, darunter die gehörlosen Abgeordneten Helga Stevens und Ádám Kósa. In der Entschließung wird darauf hingewiesen, wie wichtig die Zugänglichkeit für Gehörlose durch Gebärdensprachdolmetscher ist und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Bereitstellung von Gebärdensprachdolmetschern auf EU- und nationaler Ebene zu verbessern.

Wir sind sehr erfreut über die überwältigende Unterstützung, die die Mitglieder des Parlaments der Entschließung gegeben haben: 661 Abgeordnete stimmten dafür, nur 6 stimmten dagegen und 23 enthielten sich.

Wir hoffen, dass dieses überzeugende Ergebnis im Europäischen Parlament nicht nur in den anderen europäischen Institutionen, sondern auch auf nationaler Ebene Widerhall findet und die Behörden dazu ermutigt, die Empfehlungen umzusetzen.

In einem nächsten Schritt wird die Entschließung dem Rat, der Europäischen Kommission und der EUD zur konkreten Diskussion darüber vorgelegt, wie die Informationen verbreitet und die Umsetzung gefördert werden können. Die EUD wird ihre Mitglieder über die Entschließung informieren und darüber, wie sie sich bei ihren Behörden und politischen Vertretern dafür einsetzen können, dass die Entschließung auf nationaler Ebene genutzt wird, um die Gesetzgebung und die Praxis in Bezug auf die Bereitstellung von Gebärdensprachdolmetschern zu verbessern.

Alle Veröffentlichungen von 2022 bis 2026 werden im Rahmen des Programms Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte (CERV) der Europäischen Kommission kofinanziert und erstellt.

Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die des Autors/der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder des CERV-Programms der Europäischen Kommission wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können für sie verantwortlich gemacht werden.

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