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Das maltesische Parlament hat den Gesetzentwurf gebilligt, mit dem die maltesische Gebärdensprache zu einer Amtssprache Maltas erklärt wird.

Gestern, am 16. März 2016, hat das maltesische Parlament den Gesetzentwurf angenommen, mit dem die maltesische Gebärdensprache zur offiziellen Sprache Maltas erklärt wird. Wir von der EUD freuen uns sehr, dass wir den maltesischen Gehörlosenverband seit Jahren bei seiner Arbeit zur Erreichung dieses großen Meilensteins unterstützen. 

Vor drei Jahren arbeitete die EUD mit dem Gehörlosenverband in Malta zusammen und organisierte ein Treffen mit hochrangigen Vertretern der maltesischen Ministerien, um die Bedeutung der Anerkennung der Gebärdensprache zu erläutern. Seitdem wurden ein Dialog mit dem Gehörlosenverband und Untersuchungen über die Gebärdensprache und ihre Aufnahme in die nationale Gesetzgebung durchgeführt. 

Und kürzlich, am 11. November 2015, veranstaltete die EUD eine Konferenz im Europäischen Parlament und ermutigte die Vertreter der maltesischen Gehörlosengemeinschaft, sich mit ihren Europaabgeordneten zu treffen und Lobbyarbeit zu betreiben. Malta nutzte diese Gelegenheit und traf sich mit maltesischen Europaabgeordneten, um sich für die Anerkennung der maltesischen Gebärdensprache einzusetzen.

Dies ist ein großer Erfolg für Malta, und wir beglückwünschen den Gehörlosenverband zu seiner kontinuierlichen Arbeit in dieser Angelegenheit. Wir applaudieren auch dem maltesischen Parlament dafür, dass es die Rechte seiner Bürger und die damit verbundenen sprachlichen Rechte respektiert. Diese Maßnahme unterstützt den Inhalt der UN-Behindertenrechtskonvention, die Malta ratifiziert hat. In der UN-Behindertenrechtskonvention heißt es eindeutig, dass Gebärdensprachen gefördert und anerkannt werden sollten, und genau das hat die maltesische Regierung getan. 

Ziel dieses Gesetzes ist es, die Einrichtung, die Zusammensetzung und die Aufgaben des maltesischen Gebärdensprachrates zu regeln, der eingerichtet wird, um eine Situation zu schaffen, in der die Gehörlosengemeinschaft in Fragen der maltesischen Gebärdensprache konsultiert wird; das Gesetz sieht auch die Förderung des Gebrauchs und der Entwicklung der maltesischen Gebärdensprache vor, wobei gleichzeitig erklärt wird, dass die maltesische Gebärdensprache als offizielle Sprache Maltas zu betrachten ist, und regelt weitere Angelegenheiten, die damit zusammenhängen oder sich daraus ergeben.

Botschaft des Präsidenten des maltesischen Gehörlosenverbands

Alle Veröffentlichungen von 2022 bis 2026 werden im Rahmen des Programms Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte (CERV) der Europäischen Kommission kofinanziert und erstellt.

Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die des Autors/der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder des CERV-Programms der Europäischen Kommission wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können für sie verantwortlich gemacht werden.

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