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Das Treffen der Europäischen Plattform für Gehörlosigkeit, Schwerhörigkeit und Taubblindheit am 30. Oktober 2019

The meeting of the European Platform of Deafness, Hard of Hearing, and Deafblindness on 30th October 2019

Am 30. Oktober nahm die EUD an der Sitzung der Europäischen Plattform für Gehörlosigkeit, Schwerhörigkeit und Taubblindheit teil. Vertreter von EURO-CIU, dem Europäischen Verband der Cochlea-Implantat-Träger, EDbN, dem Europäischen Taubblinden-Netzwerk, EDbU, der Europäischen Taubblinden-Union, EFHOH, dem Europäischen Verband der Schwerhörigen, und FEPEDA, der Organisation, die die Verbände der Eltern und Freunde gehörloser und schwerhöriger Kinder vertritt, waren ebenfalls bei dem Treffen anwesend.

Während des Treffens informierten sich die Vertreter der verschiedenen Organisationen gegenseitig über die neuesten Entwicklungen ihrer Arbeit. Die Vertreter erörterten, wie sie besser zusammenarbeiten und ihre Mitglieder während des Zeitraums der Umsetzung des kürzlich verabschiedeten Europäischen Zugänglichkeitsgesetzes (EAA) unterstützen können und wie das Toolkit zur Umsetzung der überarbeiteten Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD) besser bekannt gemacht und verbreitet werden kann. Mher Hakobyan, Beauftragter für Barrierefreiheit beim Europäischen Behindertenforum, gab eine ausführliche Präsentation beider Rechtsvorschriften. Die EUD wies darauf hin, dass sie das Toolkit zur Umsetzung der AVMD-Richtlinie demnächst in internationaler Schrift auf ihrer Website zur Verfügung stellen wird. 

Das Treffen war eine hervorragende Gelegenheit, sich über die neuesten Informationen und Aktualisierungen der verschiedenen Organisationen zu informieren und künftige Kooperationen zu besprechen. Das nächste Treffen wird im März nächsten Jahres stattfinden.  

Alle Veröffentlichungen von 2022 bis 2026 werden im Rahmen des Programms Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte (CERV) der Europäischen Kommission kofinanziert und erstellt.

Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die des Autors/der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder des CERV-Programms der Europäischen Kommission wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können für sie verantwortlich gemacht werden.

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