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Auf dem Weg zu einem Europa ohne Barrieren

EUD

Auf dem Weg zu einem barrierefreien Europa. Europäischer Behindertenausweis.

Am 30. Juni wurde die Veranstaltung von MdEP Marek Plura und einem Vertreter des Polnischen Staatsfonds für die Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen ausgerichtet. Hauptrednerin war Marianne Thyssen, EU-Kommissarin für Beschäftigung, soziale Angelegenheiten, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität.

Die Europäische Union der Gehörlosen nahm an der Veranstaltung teil, um einige Klarstellungen bezüglich der Definition des Europäischen Behindertenausweises zu erhalten. Petra Söderqvist, unsere politische Beauftragte, nutzte die Gelegenheit, um sich bei Marianne Thyssen nach den Gebärdensprachdolmetschern zu erkundigen, die im Vorschlag für den Europäischen Behindertenausweis enthalten sind. Marianne Thyssen hat klargestellt, dass es nicht vorgesehen ist, die Dolmetscherdienste für Gehörlose zu sichern. Dies ist ein ständiges Problem, da es in ganz Europa mehrere nationale Gebärdensprachen gibt.

MdEP Ádám Kósa bemerkte, dass die Europäische Kommission zu lange braucht, um den Europäischen Behindertenausweis und den Europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit vorzuschlagen. Er teilte seinen Wunsch mit, dass wir die Europäische Kommission immer wieder daran erinnern müssen, die Arbeit am Europäischen Behindertenausweis voranzutreiben und den Europäischen Rechtsakt für Barrierefreiheit zu veröffentlichen.

Die EUD beobachtet die aktuelle Situation und wird sich weiterhin für das Recht gehörloser Menschen auf Freizügigkeit ohne Barrieren, z.B. bei den Dolmetscherdiensten, einsetzen.

Alle Veröffentlichungen von 2022 bis 2026 werden im Rahmen des Programms Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte (CERV) der Europäischen Kommission kofinanziert und erstellt.

Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die des Autors/der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder des CERV-Programms der Europäischen Kommission wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können für sie verantwortlich gemacht werden.

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