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Update zum Europäischen Gesetz zur Barrierefreiheit

Update on European Accessibility Act

Unser Präsident, Markku Jokinen, nutzte die Gelegenheit in Brüssel, um auf die Bedenken bezüglich der Änderungen des Europäischen Rechtsakts zur Barrierefreiheit (EAA) einzugehen, der erstmals 2015 von der Europäischen Kommission vorgeschlagen worden war. Der Europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit zielt darauf ab, das Funktionieren des Binnenmarktes für barrierefreie Produkte und Dienstleistungen durch die Beseitigung von Barrieren zu verbessern, die durch abweichende Rechtsvorschriften entstanden sind. Dies wird die Arbeit von Unternehmen erleichtern und enorme Vorteile für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen in der EU mit sich bringen.

Die EUD hat den Gesetzgebungsprozess in den letzten zwei Jahren verfolgt. 
Gemeinsam mit dem Europäischen Behindertenforum (EDF) haben wir an einer Demonstration in Form eines Informationsstandes vor dem Europäischen Parlament in Brüssel teilgenommen.
Unser Exekutivdirektor Mark Wheatley besuchte das Europäische Parlament in Brüssel, um mit dem Europaabgeordneten Ádám Kósa über die bevorstehende Abstimmung zu sprechen und seine Expertenmeinung zu den Auswirkungen des Gesetzes auf die Gehörlosengemeinschaft in Europa einzuholen.

Am 14. September 2017 werden wir das Europäische Parlament in Straßburg (Frankreich) besuchen, um an der Plenarabstimmung über die EAA teilzunehmen.

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Alle Veröffentlichungen von 2022 bis 2026 werden im Rahmen des Programms Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte (CERV) der Europäischen Kommission kofinanziert und erstellt.

Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die des Autors/der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder des CERV-Programms der Europäischen Kommission wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können für sie verantwortlich gemacht werden.

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