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Aktuelles zur Europäischen Strategie für Menschen mit Behinderungen 2010-2020

Update on the European Disability Strategy 2010-2020

Am 12.th Juli nahm die EUD an der Sitzung des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) im Europäischen Parlament teil, wo das Thema der Umsetzung der Europäischen Strategie für Menschen mit Behinderungen diskutiert wurde. Vertreter der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments, des Europäischen Behindertenforums, des Europäischen Bürgerbeauftragten sowie des CRPD-Ausschusses der Vereinten Nationen waren anwesend, um dieses Thema zu diskutieren.

Die Europäische Strategie für Menschen mit Behinderungen 2010-2020 bildet den Rahmen für Maßnahmen auf EU-Ebene und ist das wichtigste Instrument zur Unterstützung der Umsetzung des UN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNCRPD) durch die EU. In der Strategie werden acht Hauptaktionsbereiche genannt: Zugänglichkeit, Teilhabe, Gleichstellung, Beschäftigung, allgemeine und berufliche Bildung, Sozialschutz, Gesundheit und Außenbeziehungen. Ziel des Treffens war es, die Umsetzung der Europäischen Strategie für Menschen mit Behinderungen 2010-2020 zu verfolgen und weiter zu diskutieren, welche Bereiche in der neuen Europäischen Strategie für Menschen mit Behinderungen 2020-2030 behandelt werden sollten.

Viele wichtige Fragen wurden von verschiedenen Interessengruppen aufgeworfen. Das Europäische Behindertenforum betonte die Notwendigkeit, die Grundlagen für die Europäische Strategie für Menschen mit Behinderungen 2020-2030 vorzubereiten, und wie wichtig es ist, sich dabei auf die UN-Behindertenrechtskonvention und die Überprüfungen der aktuellen Strategie durch den Ausschuss zu stützen. Es wurde betont, dass die neue europäische Strategie für Menschen mit Behinderungen neue Aktionsbereiche berücksichtigen und Fragen im Zusammenhang mit Frauen und Mädchen, jungen Menschen sowie Flüchtlingen mit Behinderungen einbeziehen muss, damit die Strategie so erfolgreich wie möglich sein kann. Darüber hinaus ist es wichtig, dass die Empfehlungen des CRPD-Ausschusses der Vereinten Nationen im Rahmen der Überprüfung der Europäischen Union als Vertragsstaat des Übereinkommens in Bezug auf die Struktur- und Investitionsfonds umgesetzt werden. Außerdem wurde hervorgehoben, dass ein klarer Zeitrahmen wichtig ist. Außerdem müssen in der Strategie klare Benchmarks angegeben werden, damit sie für die breite Öffentlichkeit von direktem Nutzen ist.

Die Teilnahme an diesem Treffen war wichtig, um die Fortschritte der Europäischen Strategie für Menschen mit Behinderungen 2010-2020 zu verfolgen und die Entwicklung der Europäischen Strategie für Menschen mit Behinderungen 2020-2030 genau im Auge zu behalten und sicherzustellen, dass die neue Strategie Themen im Zusammenhang mit den Rechten von Gehörlosen einbezieht und sowohl mit der UN-Behindertenrechtskonvention als auch mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDGs) in Einklang steht.

Alle Veröffentlichungen von 2022 bis 2026 werden im Rahmen des Programms Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte (CERV) der Europäischen Kommission kofinanziert und erstellt.

Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die des Autors/der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder des CERV-Programms der Europäischen Kommission wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können für sie verantwortlich gemacht werden.

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