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Webinar zur Erläuterung des kürzlich verabschiedeten Europäischen Rechtsakts zur Barrierefreiheit

Webinar explaining the recently adopted European Accessibility Act

Am 17. Juni organisierte das Europäische Behindertenforum (EDF) ein Webinar über den kürzlich verabschiedeten Europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit (EAA). Die EAA ist eine bahnbrechende Vereinbarung, die nach jahrzehntelangen Kampagnen der europäischen Behindertenbewegung erreicht wurde. Mit dem Gesetz werden neue EU-weite Mindestanforderungen an die Barrierefreiheit für eine begrenzte Anzahl von Produkten und Dienstleistungen festgelegt.

Der Europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit wurde offiziell angenommen und am 7. Juni im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Der Zeitraum (genannt Umsetzung), in dem die nationalen Regierungen das Gesetz in nationales Recht "übersetzen" müssen, hat begonnen. Das Webinar erklärt, was genau die kürzlich verabschiedeten europäischen Zugänglichkeitsgesetze für Menschen mit Behinderungen in der EU bedeuten. Welche Produkte und Dienstleistungen sind davon betroffen? Welche Verpflichtungen haben die Hersteller? Wie können Sie Ihre Rechte durchsetzen? Wie wird es weitergehen?

Das Webinar bietet einen kurzen Überblick und eine Einführung, damit Sie sich mit dem Inhalt vertraut machen können. Die Moderatoren des Webinars sind Alejandro Moledo, EDF Policy Coordinator und Marie Denninghaus, EDF Policy Coordinator. 

Das Webinar ist in internationaler Gebärdensprache verfügbar und wird mit Untertiteln versehen.

Marie Denninghaus, Alejandro Moledo und Mher Hakobyan erläutern die abschließende Analyse des Europäischen Rechtsakts zur Barrierefreiheit durch den EEF und das weitere Vorgehen:

https://www.youtube.com/watch?v=S4_TG3x1HDs&feature=youtu.be


Workshop zum Europäischen Semester:

Alle Veröffentlichungen von 2022 bis 2026 werden im Rahmen des Programms Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte (CERV) der Europäischen Kommission kofinanziert und erstellt.

Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die des Autors/der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder des CERV-Programms der Europäischen Kommission wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können für sie verantwortlich gemacht werden.

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