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Was ist das finnische Gebärdensprachgesetz?

EUD

Am 12. März stimmte das finnische Parlament über das "Gebärdensprachgesetz" ab.

Unser EUD-Präsident und der Geschäftsführer des finnischen Gehörlosenverbandes, Markku Jokinen, nutzte die Gelegenheit, um das finnische Gebärdensprachgesetz zu erläutern.  

Auch wenn die finnische Gebärdensprache einen ersten Schritt getan hat, indem sie 1995 in ihrer Verfassung anerkannt wurde.

Abschnitt 17 über das "Recht auf die eigene Sprache und Kultur", in dem Regelungen für Finnisch, Schwedisch, Samisch und Romani getroffen werden, besagt außerdem, dass "die Rechte von Personen, die die Gebärdensprache verwenden, und von Personen, die aufgrund einer Behinderung Dolmetsch- und Übersetzungshilfen benötigen, durch ein Gesetz gewährleistet werden".

Das war der erste Schritt, der zu diesem nächsten großen Schritt geführt hat, der am 12. März erreicht wurde.

Zurück zum ersten Schritt, der Anerkennung in der Gesetzgebung im Jahr 1995, bedeutete dies für die finnischen Unterzeichner nicht das Recht auf vollen Zugang zu den Dienstleistungen. Daher war dies keine so starke Legalisierung wie nötig.

Mit dem neuen Gesetz soll nun aber auch das Bewusstsein der Behörden für die Gebärdensprachler als sprachliche und kulturelle Gruppe geschärft werden. Das Gesetz bekräftigt außerdem das Recht der Gebärdensprachler auf Unterricht in ihrer eigenen Sprache und in Gebärdensprache als Unterrichtsfach sowie ihr Recht, die Gebärdensprache oder eine von einer Behörde organisierte Verdolmetschung und Übersetzung zu verwenden (das in besonderen Rechtsvorschriften verankert ist).
Das Gesetz schafft keine neuen Rechte, sondern zielt vielmehr darauf ab, die sprachlichen Rechte, die Gebärdensprachler in der Praxis bereits haben, zu fördern und ihren Status als Sprach- und Kulturgruppe zu klären.

Wir haben noch einen langen Weg vor uns, denn das Gesetz muss in der derzeitigen angespannten wirtschaftlichen Lage Finnlands mit begrenzten Mitteln für die Kommunen umgesetzt werden.

Wir möchten der finnischen Gehörlosengemeinschaft und dem FAD zu ihrer Arbeit am finnischen Gebärdensprachengesetz gratulieren. Es ist ein echtes Vorbild für andere EU-Länder, die diesem Beispiel folgen sollten.

Alle Veröffentlichungen von 2022 bis 2026 werden im Rahmen des Programms Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte (CERV) der Europäischen Kommission kofinanziert und erstellt.

Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die des Autors/der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder des CERV-Programms der Europäischen Kommission wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können für sie verantwortlich gemacht werden.

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