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Vom Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments organisierter Workshop über die Rechte von Menschen mit Behinderungen am Beispiel von Petitionen.

Workshop organised by the Petitions committee of the European Parliament on the rights of persons with disabilities as illustrated by petitions.

Am Mittwoch, den 9. November 2016, nahm die EUD an einem Workshop teil, der vom Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments organisiert wurde und sich mit den Rechten von Menschen mit Behinderungen am Beispiel von Petitionen befasste.

Es wurden mehrere Studien über die Rechte verschiedener Behindertengruppen vorgestellt. Eine der Studien befasst sich mit der Rolle des Petitionsausschusses im Zusammenhang mit der Umsetzung des UN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNCRPD). Darin wird hervorgehoben, dass eine der Möglichkeiten zur Verbesserung der Arbeitsweise des Ausschusses darin bestünde, Petitionen in allen europäischen nationalen und gegebenenfalls regionalen Gebärdensprachen anzunehmen, damit gehörlose Gebärdensprachbenutzer den Ausschuss gleichberechtigt mit anderen kontaktieren können. Im Rahmen seiner Präsentation verweist der Redner Mark Priestley auf die Petition, die die EUD beim Petitionsausschuss eingereicht hat und in der sie das Europäische Parlament bittet, dies zuzulassen, und weist auf deren Bedeutung und Richtigkeit hin.

Im Anschluss an den Workshop wurden mehrere Petitionen im Zusammenhang mit den Rechten von Menschen mit Behinderungen diskutiert. Dazu gehörte auch die Petition von Professor Franz Dotter, einem österreichischen Staatsbürger, über die fehlende Anerkennung der österreichischen Gebärdensprache als Erstsprache für gehörlose österreichische Staatsangehörige. In seiner Präsentation wies Prof. Dotter darauf hin, dass es in Österreich zwar gute Regelungen für gesprochene Minderheitensprachen gibt, nicht aber für Gebärdensprachen. Er bemerkte, dass gehörlose Menschen in dieser Hinsicht gleich behandelt werden sollten. 

Österreich hat zwar das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNCRPD) ratifiziert, hat aber rechtliche Vorbehalte, was bedeutet, dass sich keine Person oder Gruppe auf diese Konvention berufen kann, wenn sie Zugang zu Behörden oder Gerichtsverfahren hat. Dies entspricht, wie Professor Dotter sagte, "nicht dem Geist der Europäischen Union". 

Nach Ansicht der Europäischen Kommission ist dies eine Frage der nationalen Zuständigkeit, da die nationalen Behörden, in diesem Fall die österreichische, für die Schaffung von Rechtsvorschriften im Bereich der Sprachenrechte zuständig sind.  

Der Europaabgeordnete Ádám Kósa ergriff jedoch das Wort und erklärte, dass die Sprachpolitik zwar auf nationaler Ebene gemacht werde, dies aber "kein ausschließlich österreichisches Problem, sondern ein weit verbreitetes europäisches Problem" sei. Es geht um die Diskriminierung von Gehörlosen in der Bildung. MdEP Kósa empfahl, einen Bericht über den Zugang zu Dienstleistungen für gehörlose Kinder zu verfassen, mit besonderem Augenmerk auf die Bildung. Er wies darauf hin, dass die sprachlichen Rechte österreichischer Staatsangehöriger verletzt werden, indem der Gebrauch ihrer Muttersprache, der österreichischen Gebärdensprache, behindert wird.  

Der Europaabgeordnete Peter Jahr schlug vor, dass Prof. Dotter eine Petition beim nationalen Petitionsausschuss in Österreich einreicht, um das Verfahren zu beschleunigen. 

Der Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments hat vorgeschlagen, ein deutliches Schreiben an das österreichische Parlament zu richten, um es an seine Verantwortung als Unterzeichner der UNCRPD zu erinnern. Die Konvention fordert die Vertragsstaaten in Artikel 24 über Bildung auf, sicherzustellen, dass die Bildung von blinden, tauben oder taubblinden Menschen in den am besten geeigneten Sprachen erfolgt, was für gehörlose Menschen die Gebärdensprache ist.

Die EUD war mit den Diskussionen sehr zufrieden und hofft, dass die Erwähnung der EUD-Petition, die die Einreichung von Petitionen in Gebärdensprachen vorsieht, den Ausschuss ermutigen wird, die Petition mit einem positiven Ergebnis zu prüfen.

Alle Veröffentlichungen von 2022 bis 2026 werden im Rahmen des Programms Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte (CERV) der Europäischen Kommission kofinanziert und erstellt.

Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die des Autors/der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder des CERV-Programms der Europäischen Kommission wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können für sie verantwortlich gemacht werden.

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