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Einigung über das Programm Erasmus+ erzielt

Im Dezember 2020 erzielten die europäischen Institutionen die endgültige Einigung über das Programm Erasmus+ für den Zeitraum 2021-2027. Die vorläufige Einigung wird nun den Botschaftern der EU-Mitgliedstaaten zur Billigung vorgelegt. Die offizielle Annahme der Erasmus+-Verordnung für den Zeitraum 2021-2027 wird zu einem späteren Zeitpunkt in diesem Jahr erfolgen.

Die vorläufige Einigung sieht vor, dass das neue Programm nicht nur die Hochschulbildung, sondern alle Ebenen und Arten der allgemeinen und beruflichen Bildung abdecken wird. Es wird mit einem Budget von 24,57 Mrd. EUR zu laufenden Preisen plus 1,7 Mrd. EUR zu Preisen von 2018 ausgestattet, was eine deutliche Erhöhung gegenüber dem Betrag für das laufende Programm darstellt. 83% des Gesamtbudgets sind für Maßnahmen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung vorgesehen, 10,3% für Maßnahmen im Bereich der Jugend und 1,9% für sportbezogene Aktivitäten.

Seit der Veröffentlichung des Vorschlags für das neue Erasmus+-Programm im Jahr 2018 hat sich die EUD gemeinsam mit dem Europäischen Behindertenforum dafür eingesetzt, dass das Programm inklusiver wird. Während der Verhandlungen drängte die EUD die EU-Institutionen und die EU-Mitgliedstaaten, Erasmus+ 2021 - 2027 inklusiv und vollständig zugänglich für Gehörlose zu gestalten, indem sichergestellt wird, dass Lernmobilitäten von Gebärdensprachunterstützung für gehörlose Begünstigte begleitet werden. Nach der offiziellen Verabschiedung des Programms werden wir Ihnen eine eingehende Analyse darüber vorlegen, ob diese Forderungen erfüllt wurden.

Alle Veröffentlichungen von 2022 bis 2026 werden im Rahmen des Programms Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte (CERV) der Europäischen Kommission kofinanziert und erstellt.

Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die des Autors/der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder des CERV-Programms der Europäischen Kommission wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können für sie verantwortlich gemacht werden.

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