Am 11.th September nahm die EUD an einem Webinar zum Thema Diskriminierung aufgrund einer Behinderung in der Beschäftigung teil. Das Webinar wurde vom Referat für Behindertenfragen der Europäischen Kommission organisiert, mit Hauptrednern wie Katarina Ivankovic, Direktorin für soziale Angelegenheiten in der GD Beschäftigung, Soziales und Integration der Europäischen Kommission (EK), Emmanuelle Grande, Leiterin des Referats für Behinderungen und Integration der EK, und Catherine Naughton, Direktorin des Europäischen Behindertenforums, unter anderem.
Frau Katarina Ivankovic stellte die im Mai 2018 gestartete Sensibilisierungskampagne "EUvsDiscrimination" vor. Sie erklärte, dass trotz der Gleichbehandlungsrichtlinie 2008/78 50% der Europäer ihre Rechte in Bezug auf Diskriminierung nicht kennen. Sie hob hervor, dass im Rahmen der Kampagne Workshops zu angemessenen Vorkehrungen in den EU-Mitgliedstaaten mit der größten Diskrepanz zwischen der Beschäftigungsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen und Menschen ohne Behinderungen durchgeführt wurden.
Frau Magdi Birtha vom Europäischen Zentrum für Sozialpolitik und Sozialforschung stellte einen Leitfaden mit Erfolgsgeschichten über angemessene Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen vor, der Teil der Kampagne #EUvsDiscrimination ist. Sie erläuterte die Methodik des Leitfadens, der Beispiele aus dem öffentlichen, privaten und zivilgesellschaftlichen Sektor über vielversprechende Praktiken für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen auf dem offenen Arbeitsmarkt aus der gesamten EU enthält. Sie können auf den Leitfaden zugreifen hier.
Ein gleichberechtigter Zugang zu Beschäftigung und Arbeitsmarkt muss sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene eine Priorität sein, wie in Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention und anderen rechtlichen und politischen Instrumenten verankert. Die EUD wird weiterhin betonen, dass integrative und barrierefreie Politiken und Rechtsvorschriften einen strukturellen Wandel darstellen müssen, einschließlich integrativer Bildungsmaßnahmen und Maßnahmen des lebenslangen Lernens. Angemessene Vorkehrungen müssen zur Norm werden, und das Versäumnis, die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, muss immer eine Diskriminierung darstellen.
Die EUD möchte unterstreichen EUD's Veröffentlichung zu Artikel 27 der UN CRPD: Arbeit und Beschäftigungdie einen umfassenden Überblick über den Bereich der Beschäftigung von Gehörlosen bietet.